Als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger hast du Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen – also professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst – im Rahmen deines bewilligten Pflegegrads.
Pflegegrad nicht voll ausgeschöpft? Nutze die Kombinationsleistung.
Wenn du nicht den vollen Umfang der dir zustehenden Pflegesachleistungen nutzt – z. B. weil Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen –, kannst du bei deiner Pflegekasse die Kombinationsleistung beantragen.
Das bedeutet:
- Ein Teil der Pflege wird durch einen Pflegedienst übernommen (Pflegesachleistung),
- der ungenutzte Anteil wird anteilig als Pflegegeld direkt an dich ausgezahlt.
Eine Übersicht, wie sich die Kombinationsleistung auf Pflegegeld und Sachleistung verteilt, findest du hier in der Tabelle:
Kombinationsleistungstabelle