Verhinder­ungs­pflege


Pflegende Angehörige leisten tagtäglich Großartiges – umso wichtiger ist es, dass auch du regelmäßig entlastet wirst. Genau hier greift die Verhinderungspflege: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf eine Vertretungspflege, wenn deine reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine Pause benötigt. 

Wann kommt Verhinderungspflege infrage?
Die Verhinderungspflege kann in vielen Situationen in Anspruch genommen werden – zum Beispiel: 

  • bei Krankheit der Pflegeperson 
  • während eines Urlaubs 
  • zur Erholung und Auszeit im Pflegealltag 
  • bei kurzfristigen privaten oder beruflichen Verpflichtungen 

Wie kann Verhinderungspflege genutzt werden? 

  • Flexibel und bedarfsgerecht: Als stundenweise Entlastung im Alltag oder über mehrere Tage oder Wochen am Stück 
  • Bis zu 6 Wochen im Jahr können über die Pflegekasse abgerechnet werden 

So entstehen kleine und große Verschnaufpausen – ganz ohne Sorge um die Versorgung deiner Angehörigen.