Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der für zusätzliche Unterstützungsangebote im Alltag genutzt werden kann. Ziel ist es, sowohl Pflegebedürftige zu unterstützen als auch pflegende Angehörige zu entlasten.
Welche Leistungen sind möglich?
Im Rahmen des Entlastungsbetrags können folgende Unterstützungsangebote genutzt werden:
- Hilfe im Haushalt, z. B. beim Putzen, Waschen oder Einkaufen – auch in Bau- oder Möbelmärkten
- Begleitung bei Spaziergängen
- Besuch von Sing-, Bastel- oder Bewegungsgruppen
- Begleitdienste zu Ärzten, Behörden, Veranstaltungen oder zum Friedhof
- Tagesausflüge oder Besuche bei Verwandten
- Und manchmal einfach nur ein gemeinsamer Weg zum Lieblingsbäcker
Wichtig zu wissen:
- Pflegegrad 1:
Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für Leistungen eines Pflegedienstes einsetzen – z. B. für Unterstützung bei der Körperpflege oder Mobilität. - Pflegegrade 2–5:
Der Entlastungsbetrag kann hier nicht für körperbezogene Pflege (z. B. Waschen, Anziehen) verwendet werden – diese werden über Pflegesachleistungen abgerechnet. Der Entlastungsbetrag dient ausschließlich zur Unterstützung im Alltag sowie zur Entlastung der Angehörigen.