Pflegekasse


Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf umfangreiche Unterstützungsleistungen zur Grundpflege und Alltagsbewältigung – finanziert durch die Pflegekasse. Diese Leistungen werden in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

  • Unterstützung beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes 
  • An- und Auskleiden 
  • Teilwaschung, Ganzkörperwäsche, Duschen oder Baden 
  • Mund- und Zahnpflege 
  • Haarpflege, Kämmen und Rasieren 
  • Lagern zur Dekubitusprophylaxe – im Bett oder auf Sitzmöbeln

Mobilität & Bewegung

  • Sitz-, Geh- und Stehübungen 
  • Bewegungsübungen zur Erhaltung oder Verbesserung der Mobilität 
  • Hilfe bei der Fortbewegung in der Wohnung 
  • Mobilisierende Transferhilfen, z. B. vom Bett in den Rollstuhl 
  • Unterstützung beim Verlassen der Wohnung (z. B. Treppensteigen)

Ernährung & Ausscheidung 

  • Mundgerechtes Zubereiten von Mahlzeiten 
  • Hilfe beim Essen und Trinken 
  • Unterstützung bei der Blasen- und Darmentleerung, inkl. Teilwaschung und ggf. Kleidungswechsel

Betreuung & Selbstständigkeit 

  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld (z. B. Strukturierung des Tagesablaufs, Gespräche, Erinnerungen) 
  • Gezielte Förderung der Selbstständigkeit
    – durch aktivierende Pflege und Anleitung im Alltag 
  • Einsätze bei unvorhergesehenem Unterstützungsbedarf 
  • Sicherheitsbesuche
    – zur Wahrnehmung des Zustands, ohne aktive Pflegehandlung, z. B. um emotionale Sicherheit zu geben

Diese Leistungen können im Rahmen deines Pflegegrads individuell kombiniert und angepasst werden – je nach Bedarf und Lebenssituation. 

Unser Ziel: Dir ein sicheres und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen – mit professioneller Unterstützung, auf die du dich verlassen kannst.