Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf umfangreiche Unterstützungsleistungen zur Grundpflege und Alltagsbewältigung – finanziert durch die Pflegekasse. Diese Leistungen werden in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Unterstützung beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
- An- und Auskleiden
- Teilwaschung, Ganzkörperwäsche, Duschen oder Baden
- Mund- und Zahnpflege
- Haarpflege, Kämmen und Rasieren
- Lagern zur Dekubitusprophylaxe – im Bett oder auf Sitzmöbeln
Mobilität & Bewegung
- Sitz-, Geh- und Stehübungen
- Bewegungsübungen zur Erhaltung oder Verbesserung der Mobilität
- Hilfe bei der Fortbewegung in der Wohnung
- Mobilisierende Transferhilfen, z. B. vom Bett in den Rollstuhl
- Unterstützung beim Verlassen der Wohnung (z. B. Treppensteigen)
Ernährung & Ausscheidung
- Mundgerechtes Zubereiten von Mahlzeiten
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Unterstützung bei der Blasen- und Darmentleerung, inkl. Teilwaschung und ggf. Kleidungswechsel
Betreuung & Selbstständigkeit
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld (z. B. Strukturierung des Tagesablaufs, Gespräche, Erinnerungen)
- Gezielte Förderung der Selbstständigkeit
– durch aktivierende Pflege und Anleitung im Alltag - Einsätze bei unvorhergesehenem Unterstützungsbedarf
- Sicherheitsbesuche
– zur Wahrnehmung des Zustands, ohne aktive Pflegehandlung, z. B. um emotionale Sicherheit zu geben
Diese Leistungen können im Rahmen deines Pflegegrads individuell kombiniert und angepasst werden – je nach Bedarf und Lebenssituation.
Unser Ziel: Dir ein sicheres und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen – mit professioneller Unterstützung, auf die du dich verlassen kannst.